Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige zeitweise / stundenweise Entlastung benötigen oder verhindert sind. Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen bis zu 1612,00€ pro Jahr übernommen, wenn die Betreuung durch einen Pflegedienst erfolgt. Pflegegeld und Pflegesachleistung werden nicht gekürzt, wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden am Tag umfasst. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. – siehe auch Verhinderungspflege –

Wir nehmen uns immer die notwendige Zeit für die Pflege des Patienten

BPV - Ambulante Pflege

Betreuen. Pflegen. Versorgen.

 

Betreuen

Häusliche Betreuung. Hauswirtschaft.

Pflegen

Behandlungspflege. Körperpflege.

 

Versorgen

Alltagsbegleitung

 

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