Alltagsbegleitung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige zeitweise / stundenweise Entlastung benötigen oder verhindert sind. Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen bis zu 1612,00€ pro Jahr übernommen, wenn die Betreuung durch einen Pflegedienst erfolgt. Pflegegeld und Pflegesachleistung werden nicht gekürzt, wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden am Tag umfasst. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. – siehe auch Verhinderungspflege –

Alltagsbegleitung
Wir nehmen uns immer die notwendige Zeit für die Pflege des Patienten
BPV - Ambulante Pflege
Betreuen. Pflegen. Versorgen.
Betreuen
Häusliche Betreuung. Hauswirtschaft.
Pflegen
Behandlungspflege. Körperpflege.
Versorgen
Alltagsbegleitung