Pflegegrade 2026
Ambulante Pflege - Leistungen im Überblick

Die Pflegeversicherung unterstützt Sie zu Hause mit einem monatlichen Entlastungsbetrag für ambulante Leistungen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.
Pflegegrad
1
Geringe
Beeinträchtigung
Geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit
Pflegegeld (Angehörige)
0 € monatlich
Pflegesachleistung (Pflegedienst)
0 € monatlich
Entlastungbetrag
131 € monatlich
Kombinationsleistung
Nein
Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
0 € jährlich
Anspruch auf
Verhinderungspflege
Nein
Pflegegrad
2
Erhebliche
Beeinträchtigung
Deutliche Einschränkung der Selbstständigkeit
Pflegegeld (Angehörige)
347 € monatlich
Pflegesachleistung (Pflegedienst)
796 € monatlich
Entlastungbetrag
131 € monatlich
Kombinationsleistung
Ja
Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
3.539 € jährlich
Anspruch auf
Verhinderungspflege
Ja
Pflegegrad
3
Schwere
Beeinträchtigung
Schwere Einschränkungen der Selbstständigkeit
Pflegegeld (Angehörige)
599 € monatlich
Pflegesachleistung (Pflegedienst)
1.497 € monatlich
Entlastungbetrag
131 € monatlich
Kombinationsleistung
Ja
Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
3.539 € jährlich
Anspruch auf
Verhinderungspflege
Ja
Pflegegrad
4
Schwerste
Beeinträchtigung
Schwerste Einschränkungen der Selbstständigkeit
Pflegegeld (Angehörige)
800 € monatlich
Pflegesachleistung (Pflegedienst)
1.859 € monatlich
Entlastungbetrag
131 € monatlich
Kombinationsleistung
Ja
Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
3.539 € jährlich
Anspruch auf
Verhinderungspflege
Ja
Pflegegrad
5
Schwerste
Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Schwerste Einschränkungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
an die Pflege.
Pflegegeld (Angehörige)
990 € monatlich
Pflegesachleistung (Pflegedienst)
2.299 € monatlich
Entlastungbetrag
131 € monatlich
Ambulante Leistungen (Entlastungsbetrag)
Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
3.539 € jährlich
Anspruch auf
Verhinderungspflege
Ja
Hinweise zum Entlastungsbeitrag
Der Entlastungsbetrag beträgt im Jahr 2026 für alle Pflegegrade 1 bis 5 einheitlich 131 € pro Monat beziehungsweise 1.572 € pro Jahr.
Er wird nicht als Bargeld ausgezahlt, sondern als Erstattungsleistung für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet.
Hierzu gehören:
- Haushaltshilfen
- Alltagsbegleitung
- Betreuungsangebote
- bestimmte Leistungen von Pflegediensten
Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres weiter genutzt werden.
Verhinderungspflege - Entlastung für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege dient zur Entlastung, wenn die reguläre Pflegeperson z.B. wegen Urlaub, Krankheit oder eigener Termine ausfällt. Für Pflegegrade 2 bis 5 steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung.