Pflegegrade 2026

Ambulante Pflege - Leistungen im Überblick

 

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Die Pflegeversicherung unterstützt Sie zu Hause mit einem monatlichen Entlastungsbetrag für ambulante Leistungen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.

Pflegegrad
1

Geringe

Beeinträchtigung

Geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit

 

Q

Pflegegeld (Angehörige)
0 € monatlich

Q

Pflegesachleistung (Pflegedienst)
0 € monatlich

R

Entlastungbetrag
131 € monatlich

Q

Kombinationsleistung
Nein

Q

Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
0 € jährlich

Q

Anspruch auf
Verhinderungspflege
Nein

Pflegegrad
2

Erhebliche

Beeinträchtigung

Deutliche Einschränkung der Selbstständigkeit

 

R

Pflegegeld (Angehörige)
347 € monatlich

R

Pflegesachleistung (Pflegedienst)
796 € monatlich

R

Entlastungbetrag
131 € monatlich

R

Kombinationsleistung
Ja

R

Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
3.539 € jährlich

R

Anspruch auf
Verhinderungspflege
Ja

Pflegegrad
3

Schwere

Beeinträchtigung

Schwere Einschränkungen der Selbstständigkeit

 

R

Pflegegeld (Angehörige)
599 € monatlich

R

Pflegesachleistung (Pflegedienst)
1.497 € monatlich

R

Entlastungbetrag
131 € monatlich

R

Kombinationsleistung
Ja

R

Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
3.539 € jährlich

R

Anspruch auf
Verhinderungspflege
Ja

Pflegegrad
4

Schwerste

Beeinträchtigung 

Schwerste Einschränkungen der Selbstständigkeit

 

R

Pflegegeld (Angehörige)
800 € monatlich

R

Pflegesachleistung (Pflegedienst)
1.859 € monatlich

R

Entlastungbetrag
131 € monatlich

R

Kombinationsleistung
Ja

R

Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
3.539 € jährlich

R

Anspruch auf
Verhinderungspflege
Ja

Pflegegrad
5

Schwerste
Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Schwerste Einschränkungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
an die Pflege.

R

Pflegegeld (Angehörige)
990 € monatlich

R

Pflegesachleistung (Pflegedienst)
2.299 € monatlich

R

Entlastungbetrag
131 € monatlich

R

Ambulante Leistungen (Entlastungsbetrag)

R

Verhinderungspflege
(Jahresbudget)
3.539 € jährlich

R

Anspruch auf
Verhinderungspflege
Ja

Hinweise zum Entlastungsbeitrag

Der Entlastungsbetrag beträgt im Jahr 2026 für alle Pflegegrade 1 bis 5 einheitlich 131 € pro Monat beziehungsweise 1.572 € pro Jahr.

Er wird nicht als Bargeld ausgezahlt, sondern als Erstattungsleistung für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet.

Hierzu gehören:

  • Haushaltshilfen
  • Alltagsbegleitung
  • Betreuungsangebote
  • bestimmte Leistungen von Pflegediensten

Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres weiter genutzt werden.

Verhinderungspflege - Entlastung für pflegende Angehörige

Die Verhinderungspflege dient zur Entlastung, wenn die reguläre Pflegeperson z.B. wegen Urlaub, Krankheit oder eigener Termine ausfällt. Für Pflegegrade 2 bis 5 steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung.

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