Kontakt
Schreiben Sie uns
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon
Wiesbaden
+49 (0)611 89 04 95 20
Mainz
+49 (0)6131 30 47 990
Fax
Wiesbaden
+49 (0)611 89 04 95 21
Mainz
+49 (0)6131 30 47 993
FAQ
Was sind Investitionskosten?
Investitionskosten sind alle Aufwendungen, die nicht direkt der Pflege dienen, wie Anschaffungskosten für Fahrzeuge, EDV, Miete, Verwaltungskosten und Ähnliches.
Diese Kosten werden von den Pflegekassen nicht erstattet und müssen von Ihnen privat getragen werden.
Die jährlichen Kosten werden ermittelt und anteilig auf die Pflege umgelegt. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Wann liegt eine Betreuung nach § 45 SGB XI vor?
Der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag. Mit einer Abtretungserklärung können wir als Pflegedienst diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Wie soll ich beurteilen, wie viel Pflege mein(e) Angehörige/r benötigt?
Wird Ihr Angehöriger beispielsweise aus einer Klinik entlassen, vereinbaren wir einen Termin für ein erstes Gespräch. Anhand der Ergebnisse können wir eine erste Einschätzung treffen, in welchem Umfang die Pflege erfolgen sollte. Eine spätere Anpassung ist jederzeit möglich.
Für die Aufnahme und die Planung der Einsätze sollten Sie dem Pflegedienst ca. eine Woche vor der Entlassung aus der Klinik Bescheid geben. Wichtig für diese Planung ist vor allem, dass Sie dem Pflegedienst mitteilen, zu welcher Uhrzeit und an welchen Tagen der Pflegebedürftige gepflegt werden möchte.
Wie erfahreich, wie viel die Pflege meiner Angehörigen voraussichtlich kostet?
Liegt eine Einstufung in einen Pflegegrad vor, kann bis zum jeweiligen Höchstbetrag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Kosten, die über dem Höchstbetrag liegen, müssen vom Pflegebedürftigen privat getragen werden – ebenso wie die Investitionskosten. Anhand der vereinbarten Leistungen erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag, der Ihnen alle Aufwendungen genau erläutert.
Wie lange vorher muss ich mich melden, damit die Pflege rechtzeitig erfolgen kann?
Um gut planen zu können und für unsere Patienten die größtmögliche Zufriedenheit zu gewährleisten, melden Sie sich bitte, sobald Sie wissen, dass eine Entlassung geplant ist, idealerweise jedoch mindestens eine Woche vorher. Grundsätzlich ist eine Aufnahme – sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind – jederzeit auch kurzfristig möglich.
Erfolgen die Pflegeeinsätze zu der von mir gewünschten Zeit?
Falls zu Ihrer Wunschzeit ein Platz in einer unserer Pflegetouren frei ist, ist eine Aufnahme jederzeit möglich. Sollte es nicht möglich sein, Sie zur gewünschten Zeit zu besuchen, unterbreiten wir Ihnen gerne einen Vorschlag mit der Option, die Einsatzzeiten anzupassen, sobald Ihre Wunschzeit verfügbar ist.
Kommen die Pflegekräfte immer genau zur vereinbarten Zeit?
Wir versuchen stets, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Da wir jedoch pflegebedürftige Menschen versorgen, deren Gesundheitszustand sich akut verschlechtern kann, ist eine punktgenaue Einsatzzeit im Alltag schwer umzusetzen. Ebenso kann es vorkommen, dass aufgrund von Verkehrs- und Witterungslagen Zeiten nicht exakt eingehalten werden können. Sollte sich die Einsatzzeit um mehr als 30 Minuten verschieben, informieren unsere Pflegekräfte Sie selbstverständlich telefonisch.
Können Pflegeeinsätze abgesagt werden?
Termine können selbstverständlich abgesagt werden. Zur besseren Planung und Vermeidung unnötiger Kosten bitten wir Sie jedoch, Absagen mindestens 24 Stunden im Voraus vorzunehmen. Über eine Einweisung ins Krankenhaus informieren Sie uns bitte so bald wie möglich; erfolgt diese außerhalb unserer Bürozeiten, kontaktieren Sie bitte unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft. Sobald Sie wissen, wann Sie aus der Klinik entlassen werden, geben Sie uns bitte mindestens einen Tag vorher Bescheid, damit wir Sie wieder in unsere Tourenplanung aufnehmen können.
Was ist ein Beratungseinsatz §37?
Ein Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI – der sogenannte „Halbjahresschein“ – ist der Nachweis gegenüber der Pflegekasse, dass die häusliche Pflege durch die Pflegeperson ordnungsgemäß sichergestellt wird. Jeder Pflegebedürftige, der keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, sondern Pflegegeld erhält, muss diesen Beratungseinsatz regelmäßig durchführen lassen. Dieser Einsatz wird von einer hierfür speziell geschulten Pflegefachkraft bei Ihnen zu Hause durchgeführt.
Wer trägt die Kosten bei derPflege (SGB XI)?
Bei der Pflege im Bereich des SGB XI werden die Kosten über den jeweiligen Pflegegrad abgerechnet. Je nach Pflegegrad und der entsprechenden Höhe des Anspruchs wird der Rechnungsbetrag zwischen der Pflegekasse und dem Versicherten aufgeteilt. Das bedeutet: Übersteigen die in Anspruch genommenen Leistungen den monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrades, wird Ihnen der Differenzbetrag privat in Rechnung gestellt.
Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, privat versichert sind oder Pflegegeld beziehen, erhalten Sie für unsere Leistungen eine transparente Privatrechnung.
Wer trägt die Kosten bei der Handlungspflege (SGBV)?
Die Leistungen nach dem SGB V (Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen) werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Hierfür benötigen Sie eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege von Ihrem Hausarzt. Diese Verordnung muss von Ihnen als Versicherten unterschrieben, vom Pflegedienst ergänzt und an die Krankenkasse geschickt werden. Diese prüft den Antrag auf Kostenübernahme und sendet Ihnen beziehungsweise uns anschließend eine Genehmigung oder Ablehnung zu.
Sollten die Leistungen über das Verordnungsdatum hinaus erforderlich sein, muss eine Folgeverordnung mindestens fünf Tage vor Ablauf der aktuellen Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Im Falle einer Ablehnung durch die Krankenkasse müssen die Kosten vom Versicherten privat getragen werden.
Was wenn ich mir die Pflege nicht leisten kann?
Wenn ein Versicherter nicht in der Lage ist, seinen Privatanteil an der Rechnung zu übernehmen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag zu stellen. In vielen Fällen übernehmen diese Behörden die Kosten für notwendige Pflegeeinsätze, die über den Anspruch des Pflegegrades hinausgehen.
Hilfestellung erhalten Sie hierzu direkt bei den Pflegestützpunkten in Mainz und Wiesbaden.