Muster Verordnung zur häuslichen Krankenpflege

Die Erstverordnung darf maximal 2 Woche betragen, danach kann jede Folgeverordnung über einen längeren Zeitraum ausgestellt werden. Wenn absehbar ist, das die Leistungen über das ganze Jahr erbracht werden müssen kann die Verordnung auch für das ganze Jahr ausgestellt werden. Folgeverordnungen müssen unbedingt vor Ablauf der aktuellen Verordnung ausgestellt und unterschrieben an die Krankenkasse gesendet werden. Die Krankenkassen entscheiden nach Eingang und Prüfung der Verordnung ob die Kosten genehmigt oder abgelehnt werden. Über die Ablehnung oder Genehmigung und über den Zeitraum werden der Arzt, der Pflegedienst und der Versicherte per Post informiert.

Für die Genehmigung ist wichtig das die Diagnosen und die Begründung warum die Versorgung notwendig ist, für die Krankenkasse schlüssig sind und natürlich ob die Leistungen Verordnungsfähig sind. Auch ist wichtig das alle Angaben auf der Verordnung vollständig sind. Bei Medikamenten : wie oft und welche (bei Siehe Medikamentenplan benötigt die Krankenkasse einen Medikamentenplan) oder bei Wunden : wo ist die Wunde, wie Groß und wie wird sie versorgt. Nur mit den vollständigen Details wird die Krankenkasse die Kosten der

Bei einer Ablehnung ist es wichtig die Krankenkasse über die Gründe zu befragen, wenn diese nicht bereits auf der Ablehnung beschrieben sind. War die Verordnung falsch ausgestellt? Fehlte eine Unterschrift? Evtl lässt sich eine Genehmigung nach holen. Ist dies nicht möglich muss der Versicherte die Kosten für die Versorgung Privat tragen.

Viele Versicherte und Angehörige von Pflegepersonen denken, das der Pflegedienst für die Besorgung der Verordnung zuständig ist. Dies ist nicht der Fall. Grundsätzlich ist der Versicherte selbst verantwortlich dafür die Verordnung und auch nach Ablauf dieser die entsprechende Folgeverordnung bei seinem Hausarzt zu besorgen. Aus organisatorischen Gründen und weil oft die Verordnungen falsch ausgestellt beim Pflegedienst ankommen, sind wir in den meisten Fällen bereit diese Aufgabe zu übernehmen.

Sollten sie selbst Verordnungen beim Arzt abholen, dann denken sie bitte daran dem Pflegepersonal diese unterschrieben mitzugeben oder an das Büro des Pflegedienstes zu senden.

BPV_ambulante-Pflege_GmbH_Pflegedienst_Wiesbaden_MainzMuster-Verordnung-zur-häuslichen-Krankenpflege_1

Vorderseite oder 1. Seite

Die 1.Seite muss vom Arzt ausgefüllt werden. Hier stehen die Daten des Versicherten, vom Arzt, der Krankenkasse, die Diagnosen, sowie die Verordneten Leistungen und die Dauer.


BPV_ambulante-Pflege_GmbH_Pflegedienst_Wiesbaden_MainzMuster-Verordnung-zur-häuslichen-Krankenpflege_2

Rückseite oder 2. Seite

Die 2.Seite muss vom Versicherten unterschrieben und vom Pflegedienst ausgefüllt werden.

Wir nehmen uns immer die notwendige Zeit für die Pflege des Patienten

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