Pflegegrade
Menschen, die ihren Lebensalltag nicht mehr selbständig bestreiten können, sind auf die Hilfe von Angehörigen oder auf professionelles Personal angewiesen. Doch nicht jeder Mensch benötigt Pflege in gleichem Umfang. Das Spektrum kann von einem wöchentlichen Einkauf bis zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung reichen.
Vor diesem Hintergrund werden alle pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in ein System aus fünf Pflegegrade eingegliedert, das sich auf die Schwere der Beeinträchtigung und den täglichen Pflegeaufwand (Pflegebedürftigkeit) bezieht. Die Leistungserbringung läuft gestaffelt nach Pflegegrad und gilt auch für Leistungen aus privaten Pflegezusatzversicherungen.