Allgemeine Infos zur Arbeit als Pflegehelfer/in
Pflegehelfer/in in der ambulanten Pflege!
Was darf ein/e Pflegehelfer/in in der ambulanten Pflege?
Wir bekommen immer wieder zu hören „ Pflegehelfer/innen dürfen keine Medikamente geben“ oder „ Als Pflegehelfer/in darf ich keine Injektionen geben“ Das ist nur zum Teil richtig.
Was ein/e Pflegehelfer/in darf und was nicht, hängt davon ab welche Verträge der Pflegedienst mit den Pflege- und Krankenkassen hat und worin er angelernt wurde und worin nicht. Die Verträge und Richtlinien sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel ist es richtig. Dort dürfen Pflegehelfer/innen keine Medikamente verabreichen oder Injektionen geben. In Hessen (dort haben wir BPV ambulante Pflege GmbH unsere Verträge) dürfen Pflegehelfer/innen nach einer entsprechenden Einarbeitung zum Beispiel Medikamente verabreichen, Insulininjektionen geben und Kompressionsstrümpfe anziehen. Diese Einarbeitung wird von einer Pflegefachkraft oder der Pflegedienstleitung überprüft und regelmäßig kontrolliert.
Es ist also wichtig vorher zu wissen in welchem Bundesland der Pflegedienst seine Verträge hat, damit man weiß was der/die Pflegehelfer/in ausüben darf und was nicht. Dies erfährt man am ehesten beim Vorstellungsgespräch.
Wer noch nie in der Pflege gearbeitet hat oder einfach keine Ahnung hat wie eine Injektion verabreicht wird, braucht keine Angst zu haben das es mit dem Job in der Pflege ohne Ausbildung nicht klappt. Bei uns werden alle auch die Pflegehelfer/innen mit und ohne Vorkenntnissen individuell in diese Aufgaben eingearbeitet. Die einen lernen schneller die anderen langsamer. Zusätzlich zur Einarbeitung und der Kontrolle gibt es regelmäßig interne praktische und theoretische Schulungen .