Investitionskosten sind alle Aufwendungen, die nicht direkt der Pflege dienen, wie Anschaffungskosten für Fahrzeuge, EDV, Miete, Verwaltungskosten usw.
Diese Kosten werden von den Pflegekassen nicht erstattet und müssen privat getragen werden. Die jährlichen Kosten werden ermittelt und auf die Pflege anteilig umgelegt. Die Abrechnung erfolgt monatlich.