Entlastungsleistung §45
Auch über die Entlastungsleistungen des §45 können wir sie bei Betreuung, Hauswirtschaftliche Versorgung oder Begleitung unterstützen. Hierfür stehen ihnen monatlich 125,00€ zur Verfügung. Diese Leistungen können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen sofern sie uns hier eine Abtretungserklärung unterschreiben, die bei der Pflegekasse eingereicht wird. Oder sie erhalten eine Privatrechnung die sie selbst bei der Pflegekasse einreichen.
Überschüsse aus diesen zusätzlichen Pflegeleistungen werden nicht von der Pflegekasse an die Pflegebedürftigen ausgezahlt und können nur von zugelassenen Pflegediensten abgerechnet werden.