Verhinderungspflege bei Urlaub/Krankheit der Pflegeperson
Verhinderungspflege kann für maximal 42 Kalendertage im Jahr beansprucht werden. Die Ersatzpflege muss nicht komplett am Stück genommen werden, sondern kann entsprechend des individuellen Bedarfs in Anspruch genommen werden.
Stundenweise Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dadurch wird der Alltag für die Pflegeperson deutlich vereinfacht, weil bei privaten Terminen der Pflegedienst einspringt. In diesem Fall bleiben Pflegegeld und Pflegesachleistung erhalten und die Begrenzung auf 42 Tage gilt nicht.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Leistung bis zu Euro 1612,00 jährlich, wenn die Verhinderungspflege durch einen zugelassenen Pflegedienst erfolgt und als stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet wird. Ihre Pflegekasse sollte über die Inanspruchnahme informiert werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.