Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Keiner soll sich bei Alter oder Krankheit allein und überfordert fühlen. Wir begleiten, schützen und sorgen für ihn. Aber auch die Angehörigen unterstützen wir in der Alltagsbewältigung, indem wir stundenweise die Betreuung des Patienten übernehmen.
Alltagsbegleitung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige zeitweise / stundenweise Entlastung benötigen oder verhindert sind. Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen bis zu 1612,00€ pro Jahr übernommen, wenn die Betreuung durch einen Pflegedienst erfolgt. Pflegegeld und Pflegesachleistung werden nicht gekürzt, wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden am Tag umfasst. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Auch über die Entlastungsleistungen des §45 können wir sie bei Betreuung, Hauswirtschaftliche Versorgung oder Begleitung unterstützen. Hierfür stehen ihnen monatlich 125,00€ zur Verfügung. Diese Leistungen können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen sofern sie uns hier eine Abtretungserklärung unterschreiben, die bei der Pflegekasse eingereicht wird. Oder sie erhalten eine Privatrechnung die sie selbst bei der Pflegekasse einreichen.
Überschüsse aus diesen zusätzlichen Pflegeleistungen werden nicht von der Pflegekasse an die Pflegebedürftigen ausgezahlt und können nur von zugelassenen Pflegediensten abgerechnet werden.
Bei der Behandlungspflege übernehmen wir alle im Leistungskatalog der Krankenkasse aufgeführten und ärztlich verordneten Leistungen. Wir unterstützen kompetent und fürsorglich mit folgenden Behandlungsleistungen:
sowie Portversorgung (Ernährung über den Blutkreislauf) zur alleinigen oder ergänzenden Ernährung.
Die Mehrheit unserer Pflegekräfte hat Intensivschulungen zur Portversorgung absolviert, so dass Patienten, die auf eine Portversorgung angewiesen sind, nicht in der Klinik bleiben müssen, sondern zu Hause von uns betreut werden können.
Diese Leistungen müssen vom behandelnden Arzt verordnet und vom Pflegedienst der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Dabei arbeiten wir eng mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse zusammen.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und unterstützen Sie fachkompetent und zuverlässig im Krankheitsfall, damit es zu-Hause wie gewohnt weitergehen kann.
Wir kümmern uns um Einkäufe, Wohnungsreinigung, Wäschepflege und auch um die Kinderbetreuung (z.B. während eines Kur- oder Krankenhausaufenthaltes oder in der Schwangerschaft).
Bei bestehendem Pflegegrad kann die hauswirtschaftliche Versorgung mit der Pflegekasse bis zum jeweiligen Höchstsatz abgerechnet werden. Oder über die Entlastungsleistung §45 bis zu €125,00 monatlich.
Wir informieren Sie über Ihre Leistungsansprüche und helfen bei der Beantragung.
Wir leisten umfassende Ganzkörper- und Teilkörperpflege, je nach Wunsch und Bedarf. Selbstverständlich helfen wir auch beim Aufstehen, Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, beim Duschen, Baden, bei der Zahnpflege sowie beim Kämmen und Rasieren. Die Leistungen orientieren sich am persönlichen Bedarf, wobei die größtmögliche Eigenständigkeit des Patienten gewahrt wird. Je nach Einzelfall betreuen wir von einmal wöchentlich bis mehrmals täglich.
Die meist älteren und/oder kranken Menschen möchten in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden, besonders, wenn eine Heilung von schwerer Krankheit nicht möglich und die verbleibende Lebenszeit wahrscheinlich begrenzt ist. Autonomie und Würde des Patienten können zu Hause gesichert werden, wenn eine einfühlsame und liebevolle Palliativbehandlung für die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen sorgt.
Palliativpflege leitet sich von lat. pallium (=der Mantel) ab – das heißt, der Patient soll sich wie in einen schützenden Mantel eingehüllt und geborgen fühlen.
Oberstes Gebot in dieser Form der Pflege ist die Erhaltung der Lebensqualität des Patienten. Die letzte Zeit des Lebens sollte so angenehm wie möglich gestaltet werden, nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen, mit möglicherweise neu gesetzten Prioritäten und Werten des Patienten. Optimale Pflege und Betreuung, auch der Angehörigen, stehen im Vordergrund.
Verhinderungspflege kann für maximal 42 Kalendertage im Jahr beansprucht werden. Die Ersatzpflege muss nicht komplett am Stück genommen werden, sondern kann entsprechend des individuellen Bedarfs in Anspruch genommen werden.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dadurch wird der Alltag für die Pflegeperson deutlich vereinfacht, weil bei privaten Terminen der Pflegedienst einspringt. In diesem Fall bleiben Pflegegeld und Pflegesachleistung erhalten und die Begrenzung auf 42 Tage gilt nicht.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Leistung bis zu 1612,00€ jährlich, wenn die Verhinderungspflege durch einen zugelassenen Pflegedienst erfolgt und als stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet wird. Ihre Pflegekasse sollte über die Inanspruchnahme informiert werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.
Wir betrachten die Versorgung von Wunden als eine interdisziplinäre Aufgabe und arbeiten eng mit den behandelnden Ärzten zusammen. So kann die Wundbehandlung optimiert und der Therapieverlauf verkürzt werden. Der Entstehung chronischer Wunden wird vorgebeugt und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert.
Ärzte, Pflegekräfte stationärer Einrichtungen und wir vom ambulanten Pflegedienst arbeiten im Team und sprechen uns ab. Dadurch ist die optimale Versorgung, auch chronischer Wunden, sichergestellt.
Die Wundversorgung muss immer vom behandelnden Arzt verordnet und regelmäßig kontrolliert werden. Der Pflegedienst führt eine Wunddokumentation um den Verlauf der Wundheilung zu beobachten.